Sachverhalt

Ein Arbeitgeber lädt alle Mitarbeiter im Laufe des Jahres zu folgenden Veranstaltungen ein:

  1. Frühlingsfest: Kosten: 50 EUR je Teilnehmer,
  2. Sommerfest: Kosten: 100 EUR je Teilnehmer,
  3. Weihnachtsfeier: Kosten: 70 EUR je Teilnehmer.

Welche Veranstaltungen kann der Arbeitgeber steuerfrei behandeln?

Ergebnis

Der Arbeitgeber kann den Freibetrag von 110 EUR für 2 Veranstaltungen im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Da aber in diesem Jahr mehr Veranstaltungen durchgeführt wurden, hat er ein Wahlrecht.

Er kann die Veranstaltungen benennen, die er steuerfrei belassen möchte. Die verbleibende Veranstaltung ist steuer- und ggf. sozialversicherungspflichtig. Zur Steuerminimierung sollte der Arbeitgeber die Veranstaltung mit den niedrigsten Kosten wählen.

Der Betrag kann entweder individuell nach den ELStAM versteuert werden und ist dann beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die Lohnsteuer kann aber auch mit einem festen Steuersatz von 25 % erhoben werden. In diesem Fall ist der Arbeitgeber Schuldner der Lohnsteuer und es besteht Sozialversicherungsfreiheit.

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