
Sachverhalt
Die deutsche Firma X baut ein Tochterunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf. Herr F war bisher von Firma X in die Vereinigten Arabischen Emirate entsandt. Er kündigt jedoch während der Entsendung kurzfristig sein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma X und beginnt daraufhin ein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma Y in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Firma Y hat ihren Firmensitz in Deutschland.
Handelt es sich bei der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber mit Firmensitz in Deutschland um eine Entsendung?
Lösung
Mit der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Firma X endet auch die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften nach § 4 SGB IV. Herr F gilt als sog. Ortskraft. Eine Entsendung liegt daher nicht vor.
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