Sachverhalt

Herr C ist österreichischer Staatsangehöriger und hatte bislang keinen Bezug zum deutschen Sozialversicherungsrecht. Am 15.7. beginnt er ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Firma in Deutschland. Diese deutsche Firma entsendet Herrn C unmittelbar nach Vertragsabschluss für 2 Jahre nach Singapur und zahlt auch das Gehalt während dieser Zeit.

Handelt es sich – obwohl vor der Neueinstellung kein Bezug zu deutschem Recht bestand – um eine Entsendung?

Ergebnis

Die Beschäftigung wird nicht in Deutschland ausgeübt und kann somit auch nicht ins Ausland ausstrahlen. Es handelt sich auch nicht um eine Einstellung zur Entsendung, da unmittelbar vorher kein Bezug zur deutschen Sozialversicherung bestand.

Hinweis

Die rechtliche Bewertung gilt nur für dieses Fallbeispiel. Bereits ein einziges abweichendes Kriterium führt häufig zu einer anderen Bewertung des gesamten Sachverhalts.

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