Sachverhalt

Herr D wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt und soll im Auftrag seines Arbeitgebers für einen 2-wöchigen Zeitraum zum Tochterunternehmen in Peru entsandt werden. Das Gehalt wird in dieser Zeit vom peruanischen Tochterunternehmen bezahlt.

Besteht die Versicherungspflicht in Deutschland fort?

Ergebnis

Die Voraussetzungen des § 4 SGB IV sind nicht erfüllt, da das Gehalt vom peruanischen Tochterunternehmen bezahlt wird und es somit an der Eingliederung in den deutschen Betrieb mangelt. Die Versicherung in Deutschland endet.

Hinweis

Die rechtliche Bewertung gilt nur für dieses Fallbeispiel. Bereits ein einziges abweichendes Kriterium führt häufig zu einer anderen Bewertung des gesamten Sachverhalts.

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