Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer wird für 3 Jahre von London nach Frankfurt versetzt, wo er einen entsprechenden Arbeits- und einen Mietvertrag abschließt. Er behält seine Wohnung in London bei, in der auch seine Frau und die 2 Kinder wohnen. In London liegt eindeutig der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers. Deshalb meldet er sich in Deutschland auch nicht an.

Begründet der Arbeitnehmer einen Wohnsitz in Frankfurt?

Ergebnis

Der Arbeitnehmer begründet in Frankfurt einen Wohnsitz. Er verfügt über eine Wohnung und der Arbeits- und Mietvertrag deuten darauf hin, dass er diese länger als 6 Monate beibehalten wird. Dass er in London seinen Hauptwohnsitz hat, ist unerheblich. Das deutsche Steuerrecht verlangt nur einen Wohnsitz im Inland, nicht den Hauptwohnsitz. Auch ist es unerheblich, ob sich der Mitarbeiter anmeldet oder nicht. Der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt kommt nur eine Indizwirkung zu.

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