Sachverhalt

Ein Schreinergeselle beschafft sich sein Werkzeug selbst. Er erhält vom Arbeitgeber nach Vorlage der Kaufbelege bis zu 400 EUR pro Jahr als Werkzeuggeld erstattet.

Wie ist die Erstattung steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?

Ergebnis

Da der Arbeitnehmer sein berufliches Werkzeug selbst beschafft, liegen bei ihm Werbungskosten vor. Er kann diese Kosten im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung absetzen. Damit wäre ein steuerfreier Ersatz durch den Arbeitgeber eigentlich nicht möglich, da ein Werbungskostenersatz steuerfrei nur möglich ist, wenn er ausdrücklich gesetzlich geregelt ist.

§ 3 Nr. 30 EStG sieht jedoch eine Steuerbefreiung für das Werkzeuggeld vor, sodass die vom Arbeitgeber erstatteten Beträge steuer- und beitragsfrei bleiben.

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