Leistungen können mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in Anspruch genommen werden.

1.3.1 Praktikant unterliegt deutschen Rechtsvorschriften

Unterliegt der Praktikant für die Dauer des Praktikums weiter den deutschen Rechtsvorschriften, kann er Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten.

1.3.2 Praktikant unterliegt ausländischen Rechtsvorschriften

Unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften eines anderen Staates, kann er in Deutschland Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte aus dem anderen Staat erhalten.

1.3.3 Leistungsumfang

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist zu beachten, dass der Praktikant nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen kann, die – unter Berücksichtigung der Dauer des Praktikums – notwendig sind. Des Weiteren können nur Leistungen in Anspruch genommen werden, die den in dem Staat lebenden und versicherten Personen zur Verfügung stehen. Ebenso müssen die in diesem Staat vorgesehenen Selbstbehalte und Eigenanteile entrichtet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge