In einzelnen Bundesländern besteht die Möglichkeit, nach Abschluss der 12. Klasse des Gymnasiums oder der 2-jährigen Höheren Handelsschule durch Absolvierung eines 1-jährigen Praktikums die Fachhochschulreife zu erlangen. Da bei Aufnahme des erforderlichen Praktikums die Schulausbildung bereits abgeschlossen ist, kommt eine Gleichstellung mit den Fachoberschülern, die während der Dauer des Schulbesuchs ein Fachpraktikum ableisten,[1] nicht in Betracht. Wurde das einjährige Praktikum erfolgreich abgeleistet, erhalten sie auch nicht das Abschlusszeugnis der Fachoberschule (Fachhochschulreife). Vielmehr erlangen sie durch das Praktikum lediglich die Gleichstellung ihres Schulzeugnisses mit dem der Fachoberschule.

[1]

S. Abschn. 5.

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