Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen innerhalb von 2 Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Während des ersten Ausbildungsjahres wird eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist nicht für sich allein, sondern nur als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule zu beurteilen, die die Klassen 11 und 12 umfasst. Im Rahmen dieser Gesamtausbildung überwiegt der fachtheoretische Unterricht. Bei solchen Praktika handelt es sich daher um kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung.

 
Wichtig

Keine Beitrags- und Umlagepflicht von Fachoberschülern

Die Schüler der Fachoberschulen sind während der fachpraktischen Ausbildung nicht versicherungs- und beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch sind vom Praktikumsbetrieb keine U1- und U2-Umlagen, keine Insolvenzgeldumlage und keine Beiträge zur Unfallversicherung zu zahlen.

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