Praktikanten, die kein Arbeitsentgelt erhalten, sind nicht in der Kranken- und Pflegeversicherung als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte versicherungspflichtig. In solchen Fällen kommt die Versicherungspflicht als Praktikant[1] oder die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Tragen. Für privat krankenversicherte Praktikanten ist eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag möglich. Die Versicherungspflicht als Praktikant besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

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