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Sachverhalt Beschäftigung von Arbeitnehmern im |
KV und PV | ALV und RV | UV | Insolvenzgeld- umlage |
U1/U2[1] | ||||
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Vor- oder Nachpraktikum außerhalb der Einschreibung als Student | vorgeschrieben | ohne Entgelt | frei[2] | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | pflichtig | Beiträge aus 1 % der mtl. Bezugsgröße | ja | nein | nein[3] |
mit Entgelt | pflichtig[4] | Beiträge wie Auszubildende, Geringverdienergrenze (325 EUR) beachten, kein Übergangsbereich, keine Geringfügigkeit bzw. keine Pauschalbeiträge. | pflichtig | Beiträge wie Auszubildende, Geringverdienergrenze (325 EUR) beachten, kein Übergangsbereich, keine Geringfügigkeit. | ja | ja | ja[5] | ||
nicht vorgeschrieben[6] | ohne Entgelt | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | nein | nein | nein | |
mit Entgelt bis 538 EUR | frei | Pauschalbeiträge zur KV[7] | ALV: frei RV: pflichtig[8] |
ALV: Keine Beiträge durch den Arbeitgeber RV: Pflichtbeiträge[9], bei Befreiung von der RV-Pflicht Pauschalbeiträge |
ja | ja | ja | ||
mit Entgelt über 538 EUR | pflichtig | Beiträge wie Arbeitnehmer, Übergangsbereich bei Entgelt bis 2.000 EUR beachten | pflichtig | Beiträge wie Arbeitnehmer, Übergangsbereich bei Entgelt bis 2.000 EUR beachten | ja | ja | ja | ||
Zwischenpraktikum während der Einschreibung als Student | vorgeschrieben | ohne Entgelt | frei[10] | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | ja | nein | nein[11] |
mit Entgelt | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | ja | ja | ja[12] | ||
nicht vorgeschrieben | ohne Entgelt | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber | nein | nein | nein | |
mit Entgelt bis 538 EUR, bis zu 20 Std./Woche | frei | Pauschalbeiträge zur KV[13] | ALV: frei RV: pflichtig[14]. |
ALV: Keine Beiträge durch den Arbeitgeber RV: Pflichtbeiträge[15], bei Befreiung von der RV-Pflicht keine Pauschalbeiträge zur RV[16] |
ja | ja | ja | ||
mit Entgelt bis 538 EUR, mehr als 20 Std./Woche | frei | Pauschalbeiträge zur KV[17] | ALV: frei RV: pflichtig[18] |
ALV: Keine Beiträge durch den Arbeitgeber RV: Pflichtbeiträge[19], bei Befreiung von der RV-Pflicht keine Pauschalbeiträge zur RV[20] |
ja | ja | ja | ||
mit Entgelt über 538 EUR, bis zu 20 Std./Woche | frei | Keine Beiträge durch den Arbeitgeber, auch keine Pauschalbeiträge. zur KV | ALV: frei RV: pflichtig |
ALV: keine Beiträge durch den Arbeitgeber RV: Beiträge wie Arbeitnehmer, Übergangsbereich bei Entgelt bis 2.000 EUR beachten |
ja | ja | ja | ||
mit Entgelt über 538 EUR, mehr als 20 Std./Woche | pflichtig | Beiträge wie Arbeitnehmer, Übergangsbereich bei Entgelt bis 2.000 EUR beachten | pflichtig | Beiträge wie Arbeitnehmer, Übergangsbereich bei Entgelt bis 2.000 EUR beachten | ja | ja | ja |
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