In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht. Praktika sind auch im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung versicherungspflichtig. Lässt sich der Praktikant von der Rentenversicherungspflicht als Minijobber befreien[1], sind keine Pauschalbeiträge zu zahlen.[2] Bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis zu 2.000 EUR sind die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden.

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