Der GKV Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, hat im Jahr 2000 den Leitfaden Prävention formuliert, der aktuell in der Fassung vom 1.10.2018 vorliegt.
Die Zielvorgaben zeigt Tab. 1:
Rechtsnatur, Ziele und Gliederung der Leistungen der Krankenkassen nach § 20 SGB V | ||
Verpflichtende Satzungsleistungen zur
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3 Leistungsarten: | ||
Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 SGB V) | Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V) | Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§§ 20b und 20c SGB V) |
Tab. 1: Gliederung der Leistungen der Krankenkasse nach § 20 SGB V[1] |
Tab. 2 bis 4 zeigen die arbeitsweltbezogenen Präventionsziele.
Oberziel | Arbeitsweltbezogene Prävention 1: Verhütung von Muskel-Skelett-Erkrankungen |
Teilziel | Zahl und Anteil der durch Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates mit verhaltens- und verhältnispräventiver Ausrichtung erreichten Betriebe sind erhöht. |
Tab. 2: Arbeitsweltbezogene Prävention – Verhütung von Muskel-Skelett-Erkrankungen[2] |
Oberziel | Arbeitsweltbezogene Prävention 2: Verhütung von psychischen und Verhaltensstörungen |
Teilziele |
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Tab. 3: Arbeitsweltbezogene Prävention – Verhütung von psychischen und Verhaltensstörungen[3]
Oberziel | arbeitsweltbezogene Gesundheitsförderung Stärkung der gesundheitsfördernden Potenziale der Arbeitswelt mit bedarfsgerechter, nachhaltiger und partizipativer betrieblicher Gesundheitsförderung |
Teilziele | 1: Zahl und Anteil der mit Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung erreichten Betriebe mit bis zu 99 Beschäftigten sind erhöht. 2*: Zahl und Anteil der Betriebe mit einem Steuerungsgremium für die betriebliche Gesundheitsförderung unter Einbeziehung der für den Arbeitsschutz zuständigen Akteure sind erhöht. 3*: Zahl und Anteil der Betriebe, in denen Gesundheitszirkel durchgeführt werden, sind erhöht. 4: Zahl und Anteil der Betriebe mit speziellen Angeboten für die Beschäftigten zur besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben sind erhöht. |
*Es wird empfohlen, die Teilziele 2 und 3 kombiniert zu verfolgen. | |
Tab. 4: Arbeitsbezogene Gesundheitsförderung[4] |
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