Der GKV Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, hat im Jahr 2000 den Leitfaden Prävention formuliert, der aktuell in der Fassung vom 1.10.2018 vorliegt.

Die Zielvorgaben zeigt Tab. 1:

 
Rechtsnatur, Ziele und Gliederung der Leistungen der Krankenkassen nach § 20 SGB V

Verpflichtende Satzungsleistungen zur

  • Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (Primärprävention),
  • Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung),
  • Beitrag zur Verminderung der sozial bedingten und geschlechtsbezogenen Ungleichheit von Gesundheitschancen.
3 Leistungsarten:
Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 SGB V) Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V) Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§§ 20b und 20c SGB V)
Tab. 1: Gliederung der Leistungen der Krankenkasse nach § 20 SGB V[1]

Tab. 2 bis 4 zeigen die arbeitsweltbezogenen Präventionsziele.

 
Oberziel Arbeitsweltbezogene Prävention 1: Verhütung von Muskel-Skelett-Erkrankungen
Teilziel Zahl und Anteil der durch Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates mit verhaltens- und verhältnispräventiver Ausrichtung erreichten Betriebe sind erhöht.
Tab. 2: Arbeitsweltbezogene Prävention – Verhütung von Muskel-Skelett-Erkrankungen[2]
 
Oberziel Arbeitsweltbezogene Prävention 2: Verhütung von psychischen und Verhaltensstörungen
Teilziele
  1. Zahl und Anteil der Betriebe mit verhältnispräventiven Aktivitäten zur Verringerung psychischer Fehlbelastungen sind erhöht.
  2. Zahl und Anteil der Betriebe mit Aktivitäten zur Förderung einer "gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung" sind erhöht.
  3. Zahl und Anteil der Betriebe mit verhaltensbezogenen Aktivitäten zur "Stressbewältigung am Arbeitsplatz" sind erhöht.

Tab. 3: Arbeitsweltbezogene Prävention – Verhütung von psychischen und Verhaltensstörungen[3]

 
Oberziel

arbeitsweltbezogene Gesundheitsförderung

Stärkung der gesundheitsfördernden Potenziale der Arbeitswelt mit bedarfsgerechter, nachhaltiger und partizipativer betrieblicher Gesundheitsförderung
Teilziele

1: Zahl und Anteil der mit Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung erreichten Betriebe mit bis zu 99 Beschäftigten sind erhöht.

2*: Zahl und Anteil der Betriebe mit einem Steuerungsgremium für die betriebliche Gesundheitsförderung unter Einbeziehung der für den Arbeitsschutz zuständigen Akteure sind erhöht.

3*: Zahl und Anteil der Betriebe, in denen Gesundheitszirkel durchgeführt werden, sind erhöht.

4: Zahl und Anteil der Betriebe mit speziellen Angeboten für die Beschäftigten zur besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben sind erhöht.
*Es wird empfohlen, die Teilziele 2 und 3 kombiniert zu verfolgen.
Tab. 4: Arbeitsbezogene Gesundheitsförderung[4]
[1] Quelle: GKV-Spitzenverband Leitfaden Prävention, Fassung vom 9.1.2017, S. 12.
[2] Quelle: GKV Spitzenverband Leitfaden Prävention, Fassung vom 10.2.2014, S. 19.
[3] Quelle: GKV Spitzenverband Leitfaden Prävention, Fassung vom 10.2.2014, S. 20.
[4] Quelle: GKV Spitzenverband Leitfaden Prävention, Fassung vom 10.2.2014, S. 20.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge