Im betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement sind folgende verschiedenen Akteure tätig:
- staatliche Arbeitsschutzbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsamt),
- Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften,
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Verbände der Sozialpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände,
- Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammern, Innungen, Fachverbände,
- Krankenkassen,
- Arbeitsverwaltung mit Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsämter,
- externe Dienstleister mit Beratungskompetenzen in verschiedenen Gebieten.
Die strukturellen Grundlagen für eine dauerhafte, verbindliche und zielorientierte Kooperation der Sozialversicherungsträger unter Einbezug weiterer verantwortlicher Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind das Ziel des Präventionsgesetzes von 2015.
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