Für die Philippinen gilt das deutsch-philippinische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn die betreffenden Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden.

1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das deutsch-philippinische Abkommen gilt für alle Personen, für die die Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates gelten sowie für die Personen, deren Rechte sich von diesen Personen ableiten. Die Staatsangehörigkeit spielt nur bei vereinzelten Personengruppen – beispielsweise Botschaftsangehörigen – eine Rolle.

1.2 Gebietlicher Geltungsbereich

Das Abkommen erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und das Hoheitsgebiet der Philippinen.

1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung und auf die Arbeitsförderung.

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