Wenn sich Beschäftigte für die Dauer einer Pflegezeit nach § 3 PflegeZG für bis zu sechs Monate oder wegen einer kurzfristigen Arbeitsverhinderung in Akutfällen nach § 2 PflegeZG für bis zu zehn Arbeitstage vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen, muss der Arbeitgeber genau wissen, welche Rechte und Pflichten bestehen und welche organisatorischen Schritte einzuleiten sind. Gleiches gilt für die Familienpflegezeit nach § 2 Abs. 1 FPfZG, die allerdings lediglich einen Anspruch auf Reduzierung der bisherigen Wochenarbeitszeit auf höchstens 15 Wochenstunden vorsieht. Diese Checkliste soll helfen, im Zusammenhang mit Pflegefreistellungen die jeweils vorgesehenen Abläufe ordnungsgemäß einzuhalten und zu dokumentieren.

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