Überblick

Die Pflege-Pflichtversicherung ist sowohl für gesetzlich wie für privat Krankenversicherte verbindlich. Der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung ist freiwillig.

GKV-Mitglieder sind in der gesetzlichen Pflegekasse versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Sie schließen die Pflege-Pflichtversicherung in der Regel bei dem Unternehmen ab, bei dem sie auch ihren Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert haben.

Personen, die Anspruch auf Beihilfe haben, sind verpflichtet, einen anteiligen, beihilfekonformen Vertrag für die Pflegeversicherung abzuschließen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Leistungsumfang der Pflege-Pflichtversicherung ist im SGB XI formuliert.

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