Wahlberechtigt und wählbar sind alle jugendlichen Beschäftigten[1] [Bis 31.08.2019: Jugendlichen] und Auszubildenden.

[1] Geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Anzuwenden ab 01.09.2019.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge