Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel
5 bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten aus | einem Mitglied |
21 Wahlberechtigten bis 50 Beschäftigten aus | drei Mitgliedern |
51 bis 150 Beschäftigten aus | fünf Mitgliedern |
151 bis 300 Beschäftigten aus | sieben Mitgliedern |
301 bis 600 Beschäftigten aus | neun Mitgliedern |
601 bis 1000 Beschäftigten aus | elf Mitgliedern |
1001 und mehr Beschäftigten aus | 13 Mitgliedern. |
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