Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
a) |
Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen, |
d) |
die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen in die Dienststelle zu fördern, |
f) |
die Eingliederung ausländischer Angehöriger des öffentlichen Dienstes in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Angehörigen der Dienststelle zu fördern, |
g) |
die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. |
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