(1) Besteht die Jugend- und Auszubildendenvertretung aus mehreren Mitgliedern, so wählt sie aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen Stellvertreter (Vorstand).
(2) Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen