(1) 1Der Leiter der Dienststelle hat dem Personalrat nach Abschluß jedes Kalendervierteljahres einen Überblick über die Unterstützungen und entsprechenden sozialen Zuwendungen zu geben. 2Dabei sind die Anträge den Leistungen gegenüberzustellen. 3Auskunft über die von den Antragstellern angeführten Gründe wird hierbei nicht erteilt.

 

(2) 1Der Personalrat wirkt auf Antrag der Beschäftigten mit, bevor Ersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht werden. 2Anträgen und Berichten der Dienststelle ist in solchen Fällen die Stellungnahme des Personalrats beizufügen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge