In Angelegenheiten der Arbeitnehmerbestimmt der Personalrat mit bei

 

1.

Einstellung,

 

2.

nicht nur vorübergehender Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit,

 

3.

Gewährung von Leistungs- und Funktionszulagen,

 

4.

Höhergruppierung,

 

5.

nicht nur vorübergehender Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit,

 

6.

Herabgruppierung,

 

7.

Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus,

 

8.

Kündigung.

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