Begriff

Die Personalplanung wird aus der Unternehmensplanung abgeleitet und spiegelt zukunftsbezogen wider, welche Anforderungen die unternehmerischen Ziele in qualitativer wie quantitativer Hinsicht auf das Personal haben. Der gesamte Bereich der Personalplanung umfasst:

- Personalbedarfsbestimmung,

- Personalbestandsanalyse,

- Personalbeschaffung,

- Personalentwicklung,

- Personalfreisetzung,

- Personalführung und

- Personalkostenmanagement.

Sofern es einen Betriebsrat gibt, kann dieser in gewissem Umfang auf die Zusammensetzung der Belegschaft Einfluss nehmen. Diese Einflussnahme des Betriebsrats auf die Personalentscheidungen des Arbeitgebers kann bereits im Vorfeld der jeweiligen personellen Einzelmaßnahme einsetzen und muss daher im Personalplanungsprozess verankert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Folgende Mitwirkungsrechte des Betriebsrats sind zwingend zu beachten: Unterrichtungsrecht bei der Personalplanung § 92 BetrVG und Vorschlagsrecht zur Beschäftigungssicherung § 92 a BetrVG.

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