Neben Personalauswahlinterviews und Personalauswahlverfahren kann der Arbeitgeber noch mehr tun, um zu prüfen, ob ein Bewerber die gestellten Anforderungen einer Position erfüllt und zum Unternehmen passt:

4.1 Arbeitsproben

Es spricht nichts dagegen, einen Bewerber um eine Arbeitsprobe zu bitten. Es besteht die Möglichkeit, entweder eine vom Bewerber in seiner jetzigen Position bereits erstellte Arbeit (Konzept, Präsentation, Werkstück etc.) zeigen zu lassen, oder ihm eine Aufgabe für eine bestimmte Arbeit aufzutragen. Auch ist es möglich einen Bewerber zu bitten, direkt vor Ort eine Arbeitsprobe zu leisten, z. B. etwas zu schweißen, etwas zu übersetzen oder Ähnliches. Insbesondere in kreativen Berufen wie im Marketingbereich oder Mediendesign eignen sich Arbeitsproben besonders gut. Dem Bewerber sollte allerdings der Hintergrund einer Arbeitsprobe für den Auswahlprozess mitgeteilt werden.

4.2 Probearbeiten

Unter "Probearbeiten" ist die Einladung an einen Bewerber zu verstehen, einige Tage ins Unternehmen zu kommen und sich die Tätigkeit vor Ort anzusehen. So hat der potenzielle Arbeitgeber die Chance, zu sehen, ob der Bewerber mit den in Frage stehenden Aufgaben zurechtkommt. Der Bewerber hat seinerseits gute Chancen, das Unternehmen und die Kollegen kennenzulernen und zu entscheiden, ob die angebotene Tätigkeit zu ihm und seinen Interessen passt.

4.3 Abschlussarbeiten und Praktika

Abschlussarbeiten und Praktika sind eine hervorragende Möglichkeit, potenzielle Mitarbeiter in ihrer Persönlichkeit und ihrem Arbeitsverhalten kennenzulernen. Diese Chance sollten Arbeitgeber sich nicht entgehen lassen.

Sind Praktikanten und Bachelor- oder Masterabsolventen qualifiziert und passen sie gut ins Team, sollten sie aktiv auf ein mögliches Beschäftigungsverhältnis angesprochen werden. Hierfür ist es selbstverständlich erforderlich, den Kontakt zu Schulen, Universitäten, Fachhochschulen und Weiterbildungseinrichtungen kontinuierlich zu pflegen.

 
Hinweis

Arbeitnehmerüberlassung

Ganz ähnlich verhält es sich mit der Abwerbung von als Leiharbeitnehmer im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitern. Auch hier lohnt sich die Prüfung, ob diese nicht vielleicht als neue Mitarbeiter in Frage kommen.

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