Das Personalcontrolling dient der Steuerung des Unternehmens durch Bereitstellung von zweckentsprechend aufbereiteten Informationen über alle mit dem Personal zusammenhängenden Fragen. Hierdurch werden Zielvorgaben, Handlungsalternativen, Maßnahmen sowie Erfolgskontrollen gewährleistet. Soweit hierfür die Einführung eines Personalinformationssystems vorgesehen ist, sollte der Betriebsrat frühestmöglich in die Planung miteinbezogen werden. Dieser hat hier nämlich ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG. Die Einführung eines Personalinformationssystems stößt nicht selten auf Widerstände beim Betriebsrat, soweit nicht Betriebsvereinbarungen vor Inbetriebnahme des Systems abgeschlossen wurden.

Diese Checkliste verschafft einen Überblick über die entscheidungsrelevanten Faktoren zum Personalcontrolling.

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