Begriff

Obwohl allgemein die Arbeitswelt zunehmend flexibler wird und in vielen Betrieben durch gleitende Arbeitszeitregelungen und unterschiedliche Beschäftigungsmodelle feste Pausenzeiten der Vergangenheit angehören, gibt es verbindliche gesetzliche Regelungen, die einzuhalten sind. Diese betreffen nach dem Arbeitszeitgesetz alle Beschäftigten und darüber hinaus einzelne Beschäftigtengruppen nach gesonderten Rechtsnomen.

Pausenregelungen können auch tarifrechtlich bestimmt werden, müssen dann aber den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Allgemeingültige Pausenregelungen sind für Arbeiter und Angestellte im Arbeitszeitgesetz und für Beamte weitgehend analog in den Arbeitszeitverordnungen des Bundes und der Länder geregelt.

Darüber hinaus gibt es besondere Vorschriften für spezielle Beschäftigtengruppen (z. B. im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Mutterschutzgesetz) oder Berufsgruppen (z. B. Kraftfahrer) und für einzelne Arbeitstätigkeiten (z. B. Hitzearbeit).

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