Kooperationen sind eine Zusammenarbeit zwischen rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen zur Steigerung der gemeinsamen Wettbewerbsfähigkeit.

Dabei kann die Zusammenarbeit locker oder sehr intensiv gestaltet sein. Sie reicht vom reinen Informationsaustausch, über den Erfahrungsaustausch bis hin zu Absprachen oder Gemeinschaftsarbeiten (ohne und mit Ausgliederung einer oder mehrerer Unternehmensfunktionen) und letztendlich gar bis zur rechtlichen Ausgliederung oder Gemeinschaftsgründung.

Die Kooperation kann sich grundsätzlich auf fast alle betrieblichen Funktionen erstrecken, meist bleibt sie jedoch auf einzelne Funktionen beschränkt.

Für mittelständische Unternehmen bestehen bereits heute interessante gemeinschaftliche Überlegungen, die Personaladministration insgesamt auszugliedern und einer gemeinsamen überbetrieblichen Personalabteilung zu übertragen. Diese Dienstleistungsgesellschaft kann entweder ausschließlich für die beteiligten Unternehmen oder aber darüber hinaus auch auf dem Markt für andere Unternehmen tätig werden.

Neben den Einsparungen im Hard- und Softwarebereich sowie bei der notwendigen Manpower können sich gegebenenfalls noch Gewinne realisieren lassen.

In diesen Fällen übernimmt allerdings der jeweilige Unternehmer bzw. Betriebsleiter die personalpolitische Funktion und die verantwortliche Gesprächspartnerschaft gegenüber dem Betriebsrat.

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