Großunternehmen verfügen in der Regel über einen eigenen Wach- und Sicherheitsdienst. Aufgrund der steigenden Beschaffungskriminalität und anderer sicherheitsrelevanter Tatbestände sehen sich jedoch auch immer mehr Klein- und Mittelbetriebe zur Absicherung ihres Unternehmens veranlasst.

Die Aufgabenbereiche des Betriebsschutzes reichen von der Bewachung der Unternehmensimmobilien, über die Abwehr von Betriebsspionage bis hin zum Personenschutz für leitende Mitarbeiter des Unternehmens.

Klein- und Mittelunternehmen werden, mit Ausnahme einer für den Betriebsschutz zuständigen Stelle im Unternehmen, in der Regel auf externe Dienstleister zurückgreifen müssen. Großunternehmen können zumindest ihren Wach- und Sicherheitsdienst durch externe Dienstleister ergänzen.

In allen Fällen sind bei der Auswahl der Dienstleister jedoch auf die Sicherheitsbelange des Unternehmens abzustellen und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Die Größe und das Renommee des Dienstleisters sind daher in diesem Bereich wesentliche Gesichtspunkte für die Auftragsvergabe.

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