Vor Einführung der Telearbeit ist eine unternehmensspezifische Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen. Bei den Kosten sind einmalige und laufende Ausgaben zu unterscheiden.

Zu den einmaligen Ausgaben gehören im Wesentlichen die

  • Kosten für die Einführung der Telearbeit,
  • Ausstattungskosten (Hard- und Software),
  • Ausbildungskosten.

Zu den laufenden Kosten gehören im Wesentlichen die

  • Telekommunikationskosten (monatliche Gebühren),
  • Leasing-, Wartungs- und Servicekosten für Hard- und Software,
  • Raumkosten,
  • Personalkosten.

Anschließend ist der erzielbare Nutzen den anfallenden Kosten gegenüberzustellen. Dabei sind nicht alle Nutzen auch in Euro messbar. Bewertbar sind Lohn- und Gehaltsersparnisse, Raumkostenersparnisse, etc. Dagegen sind Faktoren, wie beispielsweise die bessere Mitarbeitergewinnung oder Leistungssteigerung nur schätzbar.

Ganz besonders ist seitens des Unternehmens darauf zu achten, dass auch bei Telearbeitern die Vorschriften des Datenschutzes beachtet werden. Insbesondere ist dabei sicherzustellen, dass vertrauliche Daten und Unterlagen am Telearbeitsplatz und beim Transport von dort zum Unternehmen und umgekehrt gesichert und geschützt sind und dass Familienangehörige und Dritte keinen Zugang haben.

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