Aufgabe der Personalbeschaffung ist es, das Unternehmen zum richtigen Zeitpunkt mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitern zu versorgen. Hierzu müssen der Personalbedarf (Personalbedarfsplanung) und die Anforderungen bekannt sein. Die Personalbeschaffung kann auf zwei grundsätzlichen Wegen (intern und extern) erfolgen.

Einige wesentliche Möglichkeiten der internen Personalbeschaffung sind:

  • Um- und Versetzung von Mitarbeitern,
  • Beförderung von Mitarbeitern,
  • Übernahme von Auszubildenden,
  • Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen,
  • Weiterführung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen.

Voraussetzung für die interne Personalbeschaffung ist die Kenntnis der Qualifikation jedes einzelnen Mitarbeiters. Diese Kenntnisse erhält das Unternehmen durch ein vorhandenes oder einzuführendes Beurteilungssystem. Weitere Hilfsmittel sind die Stellenbeschreibung und das Funktionendiagramm.

Auf der Grundlage eines Beurteilungssystems können aus der Personalkartei abgeleitet Nachfolgekarteien und Förderkarteien erstellt bzw. werden heute überwiegend die notwendigen Informationen mithilfe der Datenverarbeitung (Datenbanken) in Dateien gespeichert werden. Aus der Nachfolgedatei sind die Mitarbeiter zu ersehen, die für höherwertige Aufgaben und Funktionen geeignet sind (Beförderungen).

Die grundsätzlichen Möglichkeiten der externen Personalbeschaffung sind:

  • Auslagerung von Aufgaben auf andere Unternehmen (damit ist gleichzeitig ein Personalabbau eigener Mitarbeiter bzw. Verzicht auf Neueinstellungen verbunden),
  • Nutzung von Personalzeitunternehmen,
  • Neueinstellungen.

Die Personalauswahl gehört zu den wesentlichen Aufgaben des betrieblichen Personalmanagements und ist eine Teilfunktion der Personalbeschaffung.

Ergebnis der Personalauswahl ist die Entscheidung über die Besetzung einer frei gewordenen, frei werdenden oder einer neu zu schaffenden Stelle innerhalb eines Unternehmens mit internen oder externen Bewerbern und alle damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten.

Grundsätzlich ist immer vor der Personalauswahl zu klären, ob die zu besetzende Stelle nur intern oder (auch) extern ausgeschrieben werden soll. Weiterhin sind die Auswahlrichtlinien auf der Grundlage von Anforderungsprofilen festzulegen. Hierbei ist der Betriebsrat zu beteiligen.[1]

Für Details zu den Themen Personalbeschaffung und –auswahl verweisen wir auf die Beiträge in Personalbeschaffung im Handbuch Personalmanagement, Personalbeschaffung.

Funktionen in diesem Bereich können auf Personalberater oder externe Personalbüros ausgelagert werden, Teilfunktionen auch auf Zeitarbeitsunternehmen.

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