Unter dem Begriff Insourcing (alternativ: Backsourcing) werden zwei Aktivitäten des Unternehmens zusammengefasst:

  • die Wiedereingliederung von zuvor ausgelagerten Geschäftsprozessen und Funktionen in das Unternehmen.
  • statt des bisherigen Zukaufs von Leistungen oder extern gefertigter Produkte die eigene Erstellung der jeweiligen Dienstleistungen oder Produkte.

Gründe hierfür können sein, dass die

  • Rahmenbedingungen sich geändert haben (veränderte Unternehmensgröße, Anpassung des Geschäftsmodell, Änderung der Unternehmensstrategie, verfügbare interne Ressourcen etc.),
  • Abhängigkeit vom externen Dienstleister gesenkt werden soll,
  • Produktion aus dem Ausland zurückverlagert werden soll (Verminderung der Abhängigkeit),
  • Tochterunternehmen aufgegeben werden.

Hierbei können zwei wesentliche Unterarten unterschieden werden:

1. Umfangreiches Insourcing

Die betriebliche Wertschöpfungskette wird um die ausgelagerten Unternehmensbereiche erweitert.

2. Eingeschränktes Insourcing

Die Leistungen werden weiterhin durch Dritte erbracht, allerdings im Unternehmen und bei weitgehender Eingliederung in die unterschiedlichen betrieblichen Prozesse.

Insourcing bietet immer dann eine Alternative, wenn aufgrund eines (längerfristigen) Kapazitätsüberhangs freie Kapazitäten für die Fertigung bisher von Dritten zugekaufter Teile oder Produkte bestehen (sog. operatives Insourcing) oder das technologische Know-how des Unternehmens nicht mehr außerhalb des Unternehmens weitergegeben werden soll (sog. strategisches Insourcing).

Die derzeit schwierige Weltwirtschaftslage und die Versorgungsengpässe mit Rohstoffen und Material zeigen, dass verstärktes Outsorcing in der Produktion nicht unproblematisch für die Unternehmen ist. Outsourcing im HR ist davon allerdings weniger betroffen, da die externen Dienstleister sich i. d. R. im Bundesgebiet befinden.

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