Die Personalabteilung stellt während des laufenden Projekts die zentrale Koordinationsstelle im Unternehmen und den ersten Ansprechpartner für den Berater auf Auftraggeberseite dar. Neben der Personalabteilung ist der Betriebsrat im Gruppenoutplacement ein regelmäßiger Gesprächspartner. Die Einrichtung von Beiräten oder Steuergruppen unter Beteiligung der Personalverantwortlichen, der Betriebsräte und der Beratungsgesellschaft zur Berichterstattung über den Verlauf der Beratung gehört mittlerweile zum Standard nicht nur bei Transfergesellschaften, sondern auch beim Gruppenoutplacement. Im Einzeloutplacement sind die Abstimmungserfordernisse weniger umfangreich, da die Beratung meist außerhalb des Unternehmens stattfindet. Anders verhält es sich beim Gruppenoutplacement. Neben den Berichtspflichten des Beraters umfasst die Abstimmung z. B. solche Fragen wie Raumplanungen, organisatorische Fragen, Freistellungen der Teilnehmer von der Arbeit zu bestimmten Terminen, aber zugleich Rückfragen/Absprachen zu Arbeitszeugnissen, Kontakte zu anderen Ansprechpartnern im Unternehmen, Klärung von Sachfragen auf Wunsch von Teilnehmern an der Beratung. Ein zentraler Punkt regelmäßiger Absprache und Vereinbarung ist die Beratereinsatzplanung für die nächste Periode bzw. die entsprechende Vertragsverlängerung oder -änderung.

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