Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer, die er im Laufe eines Kalenderjahres einzubehalten hat, bis zum 10. des Folgemonats an das Betriebsstättenfinanzamt abführen. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln. Das zu verwendende Erklärungsformular sowie die erforderlichen Eintragungen sind als Muster-Anmeldung jährlich im Bundessteuerblatt abgedruckt.

Authentifizierte Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen

Lohnsteuer-Anmeldungen müssen zwingend elektronisch mit Sicherheitszertifikat übermittelt werden. Die authentifizierte, also eindeutig einem Unternehmen zuzuordnende, elektronische Übermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben, um größtmögliche Datensicherheit zu gewährleisten.

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