Die Lohnsteuerbescheinigung ist vom Arbeitgeber bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder nach Ablauf des Kalenderjahres zu erteilen. Mit der Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung schließt der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ab. Die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung müssen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden; sie bilden die Grundlage für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers durch das Wohnsitzfinanzamt. Dem Arbeitnehmer ist ein entsprechender Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben, ausgenommen bei Beschäftigungen in Privathaushalten.

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