Die Ergebnispräsentation ist immer ein Meilenstein innerhalb des BGM-Prozesses. Die Ergebnisse sollten spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Befragungszeitraums dem Arbeitskreis Gesundheit vorliegen. Die Praxis zeigt, dass eine Präsentation sinnvoll ist, da an Ort und Stelle Fragen geklärt und interessante Diskussionen angeregt werden. Der angrenzende Transfer hin zur Entwicklung und Priorisierung geeigneter Maßnahmen stellt einen der elementarsten Schritte im BGM-Prozess dar. Der Erfolg eines Gesundheitsmanagements hängt maßgeblich von den jetzt getroffenen Entscheidungen ab. Werden falsche Rückschlüsse aus den Analysen gezogen, sind auch die nachfolgenden Aktionen ineffektiv. Daher ist es ratsam, Mitarbeiter und Führungskräfte in diese Phase mit einzubeziehen.

An dieser Stelle sei auch angemerkt, dass Ergebnisse zeitnah an die Belegschaft kommuniziert werden sollten, um die zuvor angeregte Erwartungshaltung nicht zu enttäuschen. Zu empfehlen ist dies jedoch erst, wenn ein Ausblick auf das weitere Vorgehen gegeben werden kann.

In diesem Zuge bietet sich eine Kombination in Form von moderierten Workshops mit Mitarbeitern und Führungskräften an (max. 20 Personen). Diese helfen im Anschluss an eine Ergebnispräsentation bei der konkreten Erarbeitung von Lösungsvorschlägen und steigern die Akzeptanz zukünftiger Maßnahmen. Durch diese Art des Feedbacks, inklusive einer erweiterten Partizipationsmöglichkeit, können höhere Teilnahmequoten erzielt werden, die wiederum die Effektivität der Interventionen im Ganzen steigern.

Bei der Auswahl, Priorisierung und Planung anschließender Maßnahmen sollten personenbezogene und arbeits- bzw. organisationsbezogene Interventionen Berücksichtigung finden. Eine Recherche zu Maßnahmenkonzepten, die bereits eine positive Wirkung nachweisen konnten, macht ebenfalls Sinn. Dabei lassen sich kleinere Anpassungen der Arbeitsplatzoptimierung meist schneller und einfacher umsetzen als komplexe Eingriffe in die Arbeitsorganisation oder Entwicklungsprogramme zum Thema "Führung", die eine offene Haltung gegenüber Veränderungen erfordern.

 
Praxis-Tipp

Dokumentation

Gemäß § 6 ArbSchG empfiehlt es sich, die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung gleich im Anschluss an eine Ergebnispräsentation ordnungsgemäß zu dokumentieren (beispielsweise in Form einer professionell aufbereiteten Präsentation als PDF). Sobald ein Maßnahmenkatalog vorliegt, kann dieser parallel mit abgelegt werden (Workshop-Dokumentation). Punkt 1 und 2 der Anforderungen sind dadurch bereits erfüllt (Ergebnis- und Maßnahmen-Dokumentation). Im Idealfall sollte anschließend ein Zeitrahmen für die Überprüfung der Wirksamkeit festgelegt werden. Um darüber hinaus die Sicherheit der Daten und Ergebnisse zu gewährleisten, sind technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die Zugriffsrechte definieren bzw. Unbefugten den Zugriff verweigern.

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