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Kurzbeschreibung
Der Beitragsnachweis ist von privaten Krankenversicherungsunternehmen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Trägern von Krankheitskosten zu nutzen, die Verdienstausfallleistungen an einen Organspender leisten, wenn der Organempfänger bei ihnen versichert ist. Der Beitragsnachweis ist für jeden Kalendermonat der Leistungsgewährung spätestens zum Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit und für jeden Versicherungszweig getrennt zu erstellen.
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