Eine Nutzungsentschädigung tritt in der Entgeltabrechnung typischerweise auf, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Durchführung seiner beruflichen Tätigkeit eine in seinem Eigentum befindliche Sache zur Verfügung stellt.
Eine häufige Form der Nutzungsentschädigung ist die Fahrtkostenerstattung im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für die Bereitstellung des privaten Pkw eine Nutzungsentschädigung zahlen; die steuerfreie Erstattung kann pro Kilometer maximal 0,30 EUR betragen. Alternativ kann für einen repräsentativen Zeitraum von einem Jahr der Nachweis über die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs pro Kilometer geführt werden.
Pauschale Nutzungsentschädigungen ohne Einzelnachweis sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
Lohnsteuer: Zur Nutzungsentschädigung für den privat eingesetzten Pkw siehe R 9.5 LStR.
Sozialversicherung: Die Beitragsfreiheit der Nutzungsentschädigung in der Sozialversicherung basiert auf der Steuerfreiheit und ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV.
Entgelt | LSt | SV |
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Nutzungsentschädigung entspr. Einzelnachweis | frei | frei |
Pauschale Nutzungsentschädigung ohne Nachweis | pflichtig | pflichtig |
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