Soweit auf die Vertragsleistungen des Basistarifs Anspruch besteht, haben diese in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV jeweils vergleichbar zu sein.

PKV-Basistarif

Der Basistarif muss Varianten für Personen vorsehen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben. Dies gilt gleichermaßen für deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Bei den Beamten und ihren Angehörigen sind die Vertragsleistungen auf die Ergänzung der Beihilfe beschränkt.

Außerdem muss der Basistarif Varianten für Kinder und Jugendliche vorsehen. Bei dieser Variante werden bis zum 21. Lebensjahr keine Alterungsrückstellungen gebildet.

Den Versicherten muss die Möglichkeit eingeräumt werden, Selbstbehalte von 300, 600, 900 oder 1.200 EUR zu vereinbaren. Außerdem müssen sie berechtigt sein, die Änderung der Selbstbehaltsstufe zum Ende des vertraglich vereinbarten Zeitraums unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zu verlangen.

Mindestbindungsfrist für Verträge mit Selbstbehalt

Die vertragliche Mindestbindungsfrist für Verträge mit Selbstbehalt im Basistarif beträgt 3 Jahre. Für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte aus der Anwendung des durch den Beihilfesatz nicht gedeckelten Prozentanteils auf die Werte 300, 600, 900 oder 1.200 EUR. Der Abschluss ergänzender Krankheitskostenversicherungen ist zulässig.

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