Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn. Seit dem 1.1.2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 EUR[1] brutto pro Arbeitsstunde. Dieser Anspruch ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung mindestens zu berücksichtigen. Zu den Arbeitnehmern zählen u. a. auch geringfügig Beschäftigte.

[1] Bis 31.12.2023: 12 EUR.

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