BMF, 14.01.2000, IV C 4 - S 2223 - 277/99

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass Zuwendungen, die 1999 erfolgt sind, wie bisher zu bestätigen sind.

Die im BStBl 1999 I S. 979 veröffentlichten amtlichen Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen sind grundsätzlich für Zuwendungen ab dem Jahr 2000 zu verwenden. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bis zum 30. Juni 2000 noch die nach dem bisherigen Muster erstellten Spendenbestätigungen weiter verwendet werden.

 

Normenkette

EStG § 10 b

 

Fundstellen

BStBl I, 2000, 132

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