Der Arbeitgeber kann auch nur einen Teil der Vergütung als Nettovergütung zusagen, z. B. einen Aufstockungsbetrag zur Erreichung des bisherigen Nettogehalts.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen