Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung zusätzliches Arbeitsentgelt (geldwerte Vorteile) zuwendet, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis einschließlich der darauf entfallenden Steuern und gesetzlichen Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1]

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