Die Aufzählung ist in die Vergütungsbestandteile ohne und mit Umwandlungsmöglichkeit sowie die Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse gegliedert. Vergütungsbestandteile ohne Umwandlungsmöglichkeit (= mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung) können nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuerbegünstigt gewährt werden. Dabei ist auch zu unterscheiden, ob die Zusätzlichkeitsvoraussetzung für die Lohnsteuer oder für die Sozialversicherung gilt. Teilweise erfordern Vergütungsbestandteile zwar lohnsteuerrechtlich keine Zusätzlichkeit, unabhängig davon wird diese aber sozialversicherungsrechtlich gefordert.

Wichtig

Nicht in der Aufzählung enthalten sind die Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung wie z. B. Änderung des Arbeitsvertrags, Rückfallklauseln oder Tarifvorbehalt und die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Entgeltumwandlung.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge