Kurzbeschreibung

Diese Bescheinigung ist bei Beschäftigung bzw. bei Vergabe von Aufträgen an Selbstständige auszustellen, wenn der/die Betroffene gleichzeitig laufende Geldleistungen nach dem SGB III erhält: Die Agentur für Arbeit wird daraufhin beim Leistungsbezieher (aufgrund der Höhe des erzielten Nebeneinkommens) ihre Geldleistung ggf. kürzen oder sogar ganz einstellen.

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