Kann ein Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch vor Gericht allerdings nicht nachweisen, weil der Arbeitgeber ihm entgegen den Verpflichtungen aus dem Nachweisgesetz keine unterschriebene Niederschrift mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigte, kann das Arbeitsgericht eine Beweisvereitelung durch den Arbeitgeber annehmen. Diese führt allerdings noch nicht zur Umkehr der Beweislast; sie ist vom Gericht aber im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen[1] und kann zu einer erheblichen Erleichterung der Beweisführungslast für den Arbeitnehmer führen. Im Ergebnis kann dies einer Beweislastumkehr nahe kommen. So kann das Arbeitsgericht bei Unmöglichkeit der Tatsachenaufklärung die Behauptung des Arbeitnehmers als wahr annehmen.[2]

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