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Der Begriff "Nachhaltigkeit" rückt in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus.[1] Er wird weder einheitlich verwendet, noch ist er gesetzlich einheitlich definiert. Zunächst einmal wird Nachhaltigkeit vorrangig mit den Themen Klima- und Umweltschutz in Verbindung gebracht. Das Thema Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility ("gesellschaftliche Unternehmensverantwortung") hat jedoch eine übergreifende Bedeutung. Es umfasst das nachhaltige Wirtschaften eines Unternehmens mit einer mittel-/langfristigen Perspektive. Zudem ist der Aspekt der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen ein tragendes Element dieser Diskussion. Die Europäische Kommission beschreibt Corporate Social Responsibility als "Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren".[2]

Diese Definition nennt die sozialen Belange und Umweltbelange als 2 zentrale Dimensionen der Nachhaltigkeit. Sie werden durch die ökonomischen Belange als dritte Dimension ergänzt.

Diese 3 Dimensionen spielen bei einer Betrachtung der Nachhaltigkeit von Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Insofern kann auch auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung verwiesen werden.[3] Hierbei gibt es 17 Ziele, die schwerpunktmäßig im Bereich der Ökologie (z. B. Klimaschutz, Leben unter Wasser) oder der sozialen Belange (z. B. Bildung und Weiterbildung, Geschlechtergerechtigkeit, Gesundheit) anzusiedeln sind. Quasi immer spielen aber soziale, wirtschaftliche und ökologische Belange im Rahmen eines Teilbereichs der Nachhaltigkeit wiederum zusammen. So hat das Thema "Energiesparen im Unternehmen" eine ökologische und zugleich eine ökonomische Komponente; aber auch soziale Aspekte können, z. B. aufgrund der zur Einsparung notwendigen geänderten Arbeitsabläufe im Unternehmen, betroffen sein.[4]

Nachfolgend werden verschiedene Regelungen des Gesetzgebers und potenzielle Maßnahmen von Unternehmen dargestellt, ohne diese im Hinblick auf deren Beitrag für eine nachhaltige Unternehmensstrategie bewerten zu wollen. Was im Einzelfall gewollt bzw. nachhaltig ist, entscheiden die Unternehmen selbst. Gerade aufgrund des weiten Nachhaltigkeitsbegriffs ist es für ein Unternehmen wichtig, sich der Maßnahmen bewusst zu sein, die vielleicht schon im eigenen Unternehmen umgesetzt wurden oder zukünftig werden. Im Rahmen einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie kann dies dann auch entsprechend vermarktet werden.

[1] Als Beispiel kann der Deutsche Corporate Govenance Codex 2022 herangezogen werden, der das Thema Nachhaltigkeit im Vergleich zu seiner Vorgängerregelung von 2020 doppelt so häufig in seinen Grundsätzen zu Unternehmensführung benennt. Die zentrale und neu eingeführte Empfehlung A.1 verlangt z. B., dass der Vorstand Nachhaltigkeitsaspekte bei der Unternehmensführung berücksichtigt.
[2] Europäische Kommission, GRÜNBUCH Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, vom 18.7.2001, KOM (2001) 366 endg.

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