Seltener knüpfen Vergütungsvereinbarungen in der Praxis an privates Verhalten an. Denkbar ist dies insbesondere in Bezug auf die Wahl des Dienstwagens oder allgemein den Weg zur Arbeit. In Betracht kommt etwa die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für Dienstwagen mit niedrigem/höherem Verbrauch, eine besondere Förderung von Elektrofahrzeugen oder die vollständige Begrenzung des Fuhrparks auf Elektro- und/oder Hybrid-Fahrzeuge. Ferner könnte für Außendienstbeschäftigte ein Anreiz geschaffen werden, soweit möglich/sinnvoll auf die Bahn als alternatives Verkehrsmittel auszuweichen, z. B. indem neben einem Dienstwagen eine Bahncard 25/50 gestellt wird. Soweit die Kundenstruktur dies zulässt, könnte auch die Bahncard 100 als Alternative zum Dienstwagen angeboten werden. Denkbar ist auch die Stellung von Fahrrädern/E-Bikes über Gehaltsumwandlung.

 
Praxis-Beispiel

Mobilitätsförderung

  • Die Beoplast Besgen GmbH hat 2017 damit begonnen, ihre Beschäftigten zur Anschaffung effizienter Haushaltsgeräte zu motivieren, wenn diese Grünstrom beziehen. So wurde jeder Kauf eines Haushaltsgeräts mit Effizienzklasse A+++ vom Unternehmen mit einem Umweltzuschuss i. H. v. 50 % der Kaufsumme gefördert. Auch beim Kauf eines E-Bikes oder E-Rollers zahlte Beoplast 10 % des Kaufpreises.
  • Die Etomer GmbH setzt bei ihren Firmenwagenregelungen auf ein Bonus-Malus-System für Fahrzeuge mit niedrigerem/höherem Verbrauch und fördert Fahrzeuge im Bereich der Elektromobilität. Beschäftigte sind ferner nicht verpflichtet, insbesondere mittlere und längere Strecken mit dem Kfz zurückzulegen. Vielmehr dürfen sie auf die Bahn als Verkehrsmittel ausweichen; hierfür werden Bahncards 25/50 neben dem Firmenwagen gestellt – Fahrten 1. Klasse werden als Anreiz und Ausgleich für die Mehrbelastung der Dienstreisen gestattet.

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