Überblick

Das Mutterschutzgesetz soll Frauen und Kindern kurz vor und nach der Entbindung besonderen Schutz zukommen lassen. Dies geschieht unter anderem auch durch die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Durch die Verhinderung von Einkommenseinbußen soll zugleich erreicht werden, dass die schwangere Frau keine gesundheitsgefährdenden Arbeiten übernimmt und ausführt, um keine Lohneinbuße zu erfahren.[1]

Neben der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlungspflicht hat er im Regelfall einen Zuschuss zum von der Krankenversicherung getragenen Mutterschaftsgeld zu leisten, der mittlerweile den weit überwiegenden Teil der Gesamtleistungen an die Arbeitnehmerin ausmacht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 18 MuSchG enthält eine Regelung zum Mutterschutzlohn, § 19 MuSchG zum Mutterschaftsgeld und § 20 MuSchG regelt den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

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