Kurzbeschreibung

Das Mutterschutzgesetz beinhaltet allgemeine Forderungen, die bei der Beschäftigung weiblicher Mitarbeiter im Allgemeinen und werdender und stillender Mütter im Besonderen beachtet werden müssen. Durch Schwangerschaft und Mutterschaft einer Arbeitnehmerin kommen auf den Arbeitgeber außerdem zusätzliche Aufgaben bei der Entgeltabrechnung zu. Für den Mutterschutz und die Entgeltabrechnung kann hier geprüft werden, ob bereits alle anfallenden Vorgaben bzw. Aufgaben eingehalten und erledigt wurden.

Mutterschutz

  Check OK Bemerkungen
1) Wurde eine abstrakte Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG i.V.m. § 10 Abs. 1 MuSchG durchgeführt?    
2) Hat der Arbeitgeber die evtl. nach § 10 Abs. 1 MuSchG erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, um eine unverantwortbare Gefährdung der schwangeren oder stillenden Frau auszuschließen?    
3) Ist eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG erforderlich?    
4) Wenn eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG nicht möglich ist: Kann die schwangere oder stillende Frau auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG)?    
5) Wenn eine unverantwortbare Gefährdung nicht ausgeschlossen und ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder wegen des nachweislich unverhältnismäßigen Aufwands nicht zumutbar ist: Betriebliches Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG.    
6) Ist gewährleistet, dass werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist?    
7) Ist gewährleistet, dass werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden?    
8) Ist gewährleistet, dass werdende und stillende Mütter nicht unzulässige Tätigkeiten nach §§ 11, 12 MuSchG ausüben?    
9) Ist gewährleistet, dass Mütter bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt von Kindern mit Behinderungen[1] bis zum Ablauf von zwölf Wochen, nach der Entbindung nicht beschäftigt werden?    
10) Wird stillenden Müttern auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freigegeben (ohne Verdienstausfall, Nacharbeiten oder Anrechnung auf Ruhepausen)?    
11) Ist gewährleistet, dass eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigt wird, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche beansprucht?    
12) Ist gewährleistet, dass eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren nicht mit einer Arbeit beschäftigt wird, die die Frau über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche beansprucht?    
13) Ist gewährleistet, dass eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 und 22 Uhr beschäftigt wird, außer die Frau erklärt sich ausdrücklich dazu bereit, nach ärztlichem Zeugnis spricht nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr und eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ist ausgeschlossen?    
14) Ist gewährleistet, dass eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 22 und 6 Uhr beschäftigt wird?    
15) Ist gewährleistet, dass eine schwangere oder stillende Frau nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt wird, außer die Frau erklärt sich ausdrücklich dazu bereit, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 ArbZG ist zugelassen, der Frau wird in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt und eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ist ausgeschlossen?    
16) Ist gewährleistet, dass Frauen für die Zeit freigestellt werden, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist (ohne Verdienstausfall)?    
17) Wird das Mutterschutzgesetz an geeigneter Stelle zur Einsicht ausgelegt oder ausgehängt, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden?    
18) Werden alle Beschäftigten und der Betriebs- oder Personalrat über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die zu ergreifenden Maßnahmen unterrichtet?    
[1] Bei Behinderung nur bei einem entsprechenden Antrag der Mutter.

Aufgaben in der Entgeltabrechnung

Mitarbeiterin: ........................................
Mitteilung der Schwangerschaft am: ........................................
Beginn der Schutzfrist am: ........................................
Entbindung am: ........................................
Ende der Schutzfrist:[1] ........................................
   
  Erledigt?
Datum

Berechnung der Schutzfrist: Wurde ein Zeugnis des Arztes oder der Hebamme vorgelegt?

Erster Tag der Mutterschutzfrist ist der Wochentag, an dem 6 Wochen später mutmaßlich die E...

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